Bauindustrie: Verband hilft bei CSRD-Berichtspflicht

21. Mai 2024

Tim-Oliver-Mueller. Foto: Bollhorst/Hauptverband der Deutschen BAUINDUSTRIE

Der Hauptverband der Deutschen BAUINDUSTRIE e.V. will Unternehmen aus der Baubranche bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützen. Die eigens dazu gegründete ZNB GmbH (Zukunft Nachhaltig Bauen) soll dazu „aktuelle und passgenaue Orientierung “ zum Thema bieten – z.B. über Seminare und individuelle Beratung.

Mit dem Green Deal der Europäischen Union und dem Anspruch, die europäische Wirtschaft ökologischer und sozialer zu gestalten, würden vielfältige gesetzliche Vorgaben entstehen. „Bauunternehmen müssen im Zuge der Umsetzung der CSRD-Richtlinie, der Taxonomie und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes eine Vielzahl von Berichtspflichten in Hinblick auf ihre soziale und ökologische Einstufung erfüllen“, teilt der Verband mit. Dazu müssten viele Prozesse im Unternehmen evaluiert und entsprechend umgestaltet werden. Eine große Transformationsaufgabe stehe der Branche bevor.

Von der Berichtspflicht betroffen sind zunächst alle großen Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro,
  • Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro,
  • mindestens 250 Beschäftigte.

Die ZNB GmbH wird von vier Landesverbänden der Bauindustrie (Hessen-Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen) und dem Hauptverband getragen, ist speziell auf die Bedarfe der Bauindustrie ausgerichtet und soll stetig weiterwachsen, heißt es weiter. Auch das Angebot an Seminaren und individueller Beratung zu aktuellen und kommenden Berichterstattungs- und Nachweispflichten werde ausgebaut.

BAUINDUSTRIE-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller: „Die Flut der nachhaltigkeitsbezogenen Regelungen ist kaum noch zu überblicken. Dabei verwirren nicht nur die unterschiedlichen Regelungsbereiche, sondern auch die Form und die Prozesse ihrer Entstehung. Entwürfe unterschiedlicher europäischer Gremien stehen neben den Beschlüssen nationaler Parlamente. Einspruchsfristen und Übergangsvorschriften sind nur mit Mühe zu durchschauen. Daher will die ZNB den Unternehmen Hilfestellung in der Orientierung im Gesetzesdschungel bieten. Damit Nachhaltigkeit geplant, aber auch umgesetzt wird. Das ist unser Anspruch.“

Beitrag teilen: