Bundesnetzagentur rät von Gasheizungen ab

10. September 2023

Foto: Heizung Yevhen Roshchyn via Canva Pro

Die Bundesnetzagentur warnt  vor Kostenfallen durch Gas- und Ölheizungen. Hintergrund ist die Verabschiedung des neuen Gebäudeenergiegesetzes durch die Ampel-Koalition in Berlin. Die Behörde dämpft zudem die Hoffnung, Gasheizungen könnten bald mit Wasserstoff betreiben werden. Es sei nicht zu erwarten, dass Wasserstoff „im privaten Wärmebereich erschwinglich und verfügbar sein wird“, so ein Sprecher im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ).

Am 8. September hatte die Bundesregierung das neue Heizungsgesetz beschlossen.  Danach sollen ab Januar 2024 in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude sollen Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten gelten.  Eine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen besteht nicht. Bei H2-Ready Heizungen handelt es sich um Erdgasheizungen, die auch Wasserstoff verarbeiten könnten und dem jetzt verabschiedeten Gesetz zufolge weiter eingesetzt werden dürfen.

„Ganz allgemein raten wir davon ab, jetzt Investitionen vorzuziehen und noch schnell eine fossile Heizung einzubauen. Das wird auf lange Sicht teuer”, sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur im NOZ-Gespräch. „Mit Wasserstoff privat heizen wird eher vereinzelt eine Option sein. Dass Wasserstoff in Deutschland in der Nutzung im privaten Wärmebereich erschwinglich und verfügbar sein wird, erwartet bisher keiner der Experten.“

Die Behörde betonte das Ziel der Bundesregierung, dass Deutschland spätestens 2045 klimaneutral sein solle. „Diese Perspektive muss allen Hauseigentümern klar sein.“ Die Bundesregierung rief der Sprecher auf, „die Menschen nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen, sondern eine geordnete und transparente Planung auf den Weg zu bringen“, bei der die Perspektiven und die zeitlichen Abläufe klar würden.

Grafik: BMWKF

„Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich im Zuge der aufgeheizten Debatte um das Heizungsgesetz noch schnell für eine Gasheizung entschieden, obwohl diese in Zukunft teurer im Betrieb sein werden als klimafreundliche Technologien“, kritisiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V.  (BEE). Das Versprechen einer Wasserstoff-Ready-Heizung sei jedoch irreführend und ein Investitionsrisiko. Grüner Wasserstoff werde in Zukunft überwiegend für die schwer elektrifizierbaren Bereiche im Schwerlast-, Flug- und Schiffsverkehr und in der Industrie benötigt und sei zu teuer zum Heizen. „Nur mit erneuerbaren Heizlösungen – von Wärmepumpen über Solar- und Geothermie bis hin zu Holz, Pellets und Biogas – kann die Wärmewende gelingen”, betont Peter. Das zeitliche Aufschieben der Vorgabe, dass 65 Prozent der erzeugten Wärme beim Heizungstausch aus Erneuerbaren Energien stammen müsse, sorge in der Branche für Unverständnis.

Umso wichtiger sei es nun, die Menschen über ineffiziente Heizsysteme wie den Wasserstoff, die sich als teure Kostenfallen entpuppen können, aufzuklären, kommentiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) das neue Gesetz.  „Insbesondere da, wo das Geld knapp ist, sollten die Heizungen auf wirklich nachhaltige Lösungen umgestellt werden. Natürlich braucht es für die Investition Unterstützung“, so BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock. „Staatsgelder dürfen nur in wirklich zukunftsfähige Heizungen fließen. Subventionen etwa für ‚Wasserstoff-Ready‘-Heizungen in einzelnen Haushalten sind inakzeptabel. Die soziale Staffelung muss auch für vermietete Gebäude gelten. Und Energiesparen darf nicht weniger honoriert werden als die Umstellung der Heiztechnik. Die Fördersätze für Effizienzmaßnahmen müssen mindestens verdoppelt werden“, so van Broock.

In seinen Details sei das Gebäudeenergiegesetz verbesserungswürdig, bemängelt der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). „Spätestens nachdem die EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie beschlossen wird, muss das GEG ohnehin erneut überarbeitet werden“, so Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. „Wir hoffen sehr auf Anpassungen, die die Baupraxis besser im Blick haben. Eine zukünftige Diskussion ist mit ausreichend Zeit, Ruhe und Sachlichkeit zu führen, dass das Gesetz sowohl die Gebäudeenergieeffizienz als auch die Baukonjunktur stärkt.”

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