
Foto: ChatGPT, Maximilian Hinz
Der Bau-Turbo kommt: Bundestag hat Gesetz beschlossen
Der sogenannte Bau-Turbo ist beschlossene Sache. Nachdem der Bundestag den Gesetzentwurf verabschiedet hatte, passierte er vergangene Woche auch den zweiten Durchgang im Bundesrat. Während die Bau- und Wohnungswirtschaft den Beschluss grundsätzlich als richtigen Schritt bewertet, hatten sich Architektur- und Naturschutz-Verbände im Vorfeld sehr kritisch geäußert. Ihre Einwände wurden nicht gehört.
Kürzlich kündigte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) nun an: Um die Kommunen künftig bei der Umsetzung des Bau-Turbos zu unterstützen, hat das BMWSB ein „Umsetzungslabor“ initiiert. Ziel sei es, deutschlandweit Akteure zu vernetzen und dabei Beispiele zu zeigen, Fragen zu klären und unter anderem einen Praxisleitfaden zu entwickeln. Das Projekt läuft bis März 2026. Koordiniert wird es von der Bauwende Allianz, eine Initiative von Project Together, und wissenschaftlich begleitet vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu). Den Auftakt macht am 10. November 2025 eine hybride Dialog-Werkstatt, an der auch Hubertz teilnimmt.
Was ist der Bau-Turbo?
„Bau-Turbo“ ist freilich nur der spritzige Spitzname des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung. Im Kern sieht es Sonderregelungen im Baugesetzbuch vor, mit denen Kommunen schneller genehmigen können – wenn sie denn wollen. So soll die Planungszeit von durchschnittlich fünf Jahren auf wenige Monate schrumpfen.
Gelingen soll das vor allem durch den neuen Paragrafen 246e, der befristet bis 31. Dezember 2030 im Baugesetzbuch stehen wird. Dieser erlaubt Kommunen, auf die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zu verzichten. Zudem enthält das Gesetz eine Genehmigungsfiktion. Bauanträge gelten nach drei Monaten als genehmigt, sollte die Behörde den Antrag binnen dieser Zeit nicht ablehnen.
Durch weitere Neuregelungen wird zudem mehr Wohnbebauung über die Vorgaben eines B-Plans hinaus möglich. So sollen Aufstockungen, An- und Neubauten in zweiter Reihe geschaffen werden können, mittels Abweichungen von Schallschutzvorkehrungen auch auf Gewerbeflächen.
Kritik bleibt unberücksichtigt
Ein Bündnis aus Bundesarchitektenkammer, Architects for Future und Deutscher Umwelthilfe kritisierte den Bau-Turbo in Teilen deutlich. Die Anwendbarkeit von Paragraf 246e im sogenannten Außenbereich sei schädlich, da er zu „unkontrolliertem Flächenfraß“ führe. Außerdem hatten die Verbände darauf gedrängt, den Bau-Turbo nur für Neubauten mit mindestens sechs Einheiten und überwiegend bezahlbaren Mietwohnungsbau gelten zu lassen. Beides wurde nicht ins Gesetz aufgenommen. Ebenfalls nicht berücksichtigt wurde ein mit der Genehmigung einhergehendes, verbindliches Baugebot. Ohne dieses drohe nun Bodenspekulation.
Der Ball liegt bei den Kommunen
Ob eine Kommune den Bau-Turbo tatsächlich anwendet, entscheidet sie selbst. Mathias Jehling vom Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung in Dresden erwartet allerdings Konkurrenz zwischen den Kommunen – wenn nämlich eine den Bau-Turbo „schon anwendet und die andere nicht“, wie er im Interview mit der Zeit erklärte. Zudem rechnet er mit Zersiedelung, was wiederum neue Verkehrsinfrastruktur mit all ihren ökologischen und finanziellen Folgen nach sich ziehe. Dabei seien die Kommunen ohnehin schon mit den Kosten der bestehenden Infrastruktur überlastet.
Der zweite Teil des Gesetzes wird weniger diskutiert: die Wohnraumsicherung. Diese Regelung wäre Ende des Jahres ausgelaufen und wird nun um fünf Jahre verlängert. Demnach dürfen in Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt Mietwohnungen nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Außerdem kann dort mehr Bauland ausgewiesen werden.
Dieser Text basiert auf einem redaktionellen Beitrag von BauNetz Meldungen.
Hier geht es zur Anmeldung für die digitale Teilnahme an der Dialog-Werkstatt. Auf bauwende-allianz.de sind weitere Veranstaltungen des Umsetzungslabors zu finden.
